Muss ein Steuerberater Haftung übernehmen?
by carmen on Mai.22, 2011, under Gesellschaft
Berät ein Steuerberater seine Mandanten falsch und es kommt dadurch zu Nachteilen, so muss der Steuerberater Haftung übernehmen und für Schadenersatzansprüche aufkommen. Hier wird natürlich vorausgesetzt, dass der Mandant alle erforderlichen Unterlagen dem Steuerberater vorgelegt hat. Alles bezieht sich auf die Erstellung der notwendigen Steuererklärungen sowie auf die Anlagenberatung. Versäumt der Steuerberater Fristen, die zur Abgabe einer Erklärung vorhanden sind und der Mandant hat die Unterlagen rechtzeitig abgegeben, so kann der Steuerberater ebenfalls für anfallende Kosten wie Zwangsgeld und Verspätungszuschläge in Haftung genommen werden.
Ein Steuerberater muss seine Mandanten auf steuerliche Mängel und Irrtümer aufmerksam machen. Tut er das nicht und handelt gegen das Gesetz so, muss er für eventuelle Steuernachzahlungen aufkommen. Hier greift die Steuerberater Haftung. Vor Gericht wird ihm das als sogenannte Pflichtverletzung ausgelegt. Zu dem Beruf des Steuerberaters gehört es, mit seinen Mandanten ausführliche Aufklärungs- und Beratungsgespräche zu führen. Wird das unterlassen und führt daher zu erheblichen Steuernachzahlungen, so kann ihn der Mandant zu Schadensersatzzahlungen auffordern. Geht der Fall vor Gericht, wird der Steuerberater vermutlich immer zu Zahlungen verdonnert werden. Denn wenn ein Mandant einem Steuerberater einen Auftrag erteilt, ihn in den steuerlichen Belangen zu vertreten, so ist der Berater dazu verpflichtet, nach bestem Wissen und Gewissen zu handeln.