Der Radfahrer ist immer der 2. Sieger
by nico123 on Okt.29, 2011, under Versicherungen
Verstirbt ein naher Angehöriger, hinterlässt er in der Regel in seinem Nachlass zahlreiche Versicherungen mit so etwas beschäftigt sich auch das Erbrecht. Da diese Versicherungen im Todesfall sehr unterschiedliche Wirkungen haben, sollte ein vorsorglicher Mensch stets eine Auflistung, alle vorhandenen Versicherungen unter Angabe, wo die entsprechenden Dokumente aufbewahrt werden, anfertigen. Die Hinterbliebenen sollten zunächst mit den betreffenden Versicherungsgesellschaften sofort Kontakt aufnehmen und neben der Information über das Ableben des Versicherungsnehmers auch notwendige weitere Schritte abstimmen. Nach dieser Information haben die Erben dann in der Regel etwas Zeit sich darüber klar zu werden, ob in Einzelfällen eine Weiterführung der einen oder anderen Erbrecht Versicherung infrage kommt. Jede einzelne Versicherung ist hinsichtlich der zu erwartenden finanziellen Folgen und der unter Umständen notwendigen Beweisführung abzuklären. Vermieden werden sollte in jedem Falle ein Gang vor Gericht. Hierbei sind nur unnötige und zum Teil ganz erhebliche Kosten zu erwarten. Versicherungen sind auch und ganz besonders bei Radfahrern notwendig. Diese sind im Verkehr auf der Straße und bei dem häufig zu beobachtenden unberechtigten Fahrens gegen die zugelassene Fahrtrichtung besonders gefährdet. Bei einer Kollision mit einem Kraftfahrzeug – der Radfahrer ist immer der 2. Sieger. Er sollte sich also zunächst eine Unfallversicherung abschließen, um für bleibende Schäden das Risiko zu mindern bzw. einen Aufenthalt in einem Krankenhaus durch Geldzuwendungen abzumildern. Außerdem benötigt er eine private Haftpflichtversicherung. Sollte er in der Dunkelheit ohne Licht und vorgeschriebene Rückstrahler mit einem Kraftfahrzeug kollidieren und es passiert dadurch ein Unfall Radfahrer, muss er in der Regel für die am Auto entstandenen Schäden aufkommen.